Sachverständigen Zentrale Niedersachsen für Verkehrsunfälle und Gutachten
Laut §249BGB hat derGeschädigte bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf Schadenersatz für alle Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstehen. Nach einem Unfall ist es sehr wichtig, das Ausmaß des entstandenen Schadens möglichst schnell feststellen zu lassen; einer raschen und umfassenden Beweissicherung kommt hohe Priorität zu. Die Sachverständigen Zentrale (SVZ) ist niedersachsenweit bei Verkehrsunfällen aktiv. Sie unterliegt keiner Weisung Dritter und fungiert unabhängig bei der Schadensbewertung und Erstellung von Gutachten. Sie können als Geschädigter, über die Zentrale in der Landeshauptstadt Hannover, kostenfrei einen Kfz-Sachverständiger beauftragen, der den Schaden vor Ort begutachtet.
Deutschland: 30179 Hannover