Sparerpauschbetrag für Kapitalerträge
Zinsen und Dividenden, die man mit seiner Geldanlage erzielt hat, müssen versteuert werden. Deswegen wird Abgeltungsteuer von den Banken abgeführt. Es gibt im deutschen Steuerecht aber auch den Sparerpauschbetrag, der Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze von einer Besteuerung freistellt. Um den Sparer-Pauschbetrag direkt zu nutzen, sollte man einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einrichten.